04.04.2016   Vom IT-Planungsrat gibt es neue "Ergänzende Vertragsbedingungen" (EVB-IT) für die Hardwarebeschaffung.

Danach müssen IT-Dienstleister gewährleisten, dass die zu liefernde Hardware keine versteckten Zugänge enthalten. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) begrüßt diese "No-backdoors"-Klausel). Diese Vorgaben richten sich an Lieferanten von IT-Anwendungen, die sie gegebenenfalls an die Hersteller weitergeben können. Nach diesen Vorschriften dürfen nur noch Hardwareprodukte mit der Gewährleistungserklärung beschafft werden. Die EVT-IT sind für Bundesbehörden verpflichtend.

Weitere Informationen:
www.teletrust.de/itsmig