10.06.2014   Neutrale Ausgangspost ohne Erkennbarkeit des Absenders hat die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff vom Jobcenter Saarbrücken (Hartz-4-Vergabestelle) gefordert.

Anlass war eine Beschwerde von Kevin A. aus Saarbrücken, der in dem Druck des Jobcenter-Logos auf Briefen einen Verstoß gegen den Datenschutz sieht „Über eine gewisse Praxis unseres Jobcenters ärgerte ich mich schon lange: Auf vielen Briefumschlägen war ganz groß das Logo ‚Jobcenter Saarbrücken’ abgedruckt, so dass der Briefträger und auch Dritte dies leicht erkennen konnten. Hier sah ich einen Verstoß gegen den Datenschutz.“ Der Bundesbeauftragte wandte sich an das Jobcenter und mahnte eine Neutralisierung des Frankierstempelaufdrucks an. Das Jobcenter darf jetzt nur noch eine gewisse Übergangszeit den Stempelaufdruck verwenden und ist dann dazu angehalten, neutrale Briefe zu verschicken.

Weitere Informationen:
www.gegen-hartz.de

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