13.07.2015   Am 7. Juli 2015 hat das Bundeskartellamt eine Abmahnung gegen die Deutsche Post AG wegen missbräuchlicher Preispolitik zu Lasten der Wettbewerber ausgesprochen.

Das Amt stellt fest, dass die Deutsche Post dabei gegen deutsches und europäisches Kartellrecht verstoßen hat. Der Vorsitzende des Bundesverbands Briefdienste, Dr Walther Otremba, kommentiert: "Das Bundeskartellamt hat dem wettbewerbsbehindernden Preisdumping der Deutschen Post einen weiteren Riegel vorgeschoben. Wir begrüßen die Entscheidung des Bundeskartellamts. Die privaten Anbieter von Briefdienstleistungen können jetzt zu konkurrenzfähigen Preisen in einen fairen Wettbewerb um die Großkunden treten." Die Deutsche Post habe ihre marktbeherrschende Stellung dadurch missbraucht, dass sie mit Großkunden Entgelte vereinbart habe, die unter dem allgemein geforderten Niveau lag. Ziel sei es gewesen, den Großkundenmarkt vom Wettbewerb abzuschatten. Das Bundeskartellamt stellt hierzu fest, dass die Deutsche Post AG keine Entgelte mehr anbieten darf, die bei den so genannten Teilleistungsentgelten unter den anfallenden Logistikkosten liegen. Insbesondere wurden so genannte "Werbekostenzuschüsse" untersucht, bei denen die Post für Posthörner-Aufdrucke auf Briefen bis zu 2,9 Cent pro Sendung bezahlte. Diese Zuschüsse dienten der Unterbietung von Zielpreisen der Wettbewerber und seien missbräuchlich.

Weitere Informationen:
www.briefdienste-online.de

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.