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23.10.2017   Die französische Verbraucherschutz-Organisation Halte à l'Obsolescene Programmée (HOP) hat bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen Epson, HP, Canon und Brother erhoben.

Insbesondere sollen bestimmte Epson-Drucker aufhören zu drucken, obwohl noch genügend Tinte in der Patrone vorhanden sei. Der Verband beruft sich auf den neu eingeführten Straftatbestand der "geplanten Obsoleszenz". Danach sei es verboten, Geräte absichtlich so zu bauen, dass sie ihre Funktion rasch nicht mehr erfüllen könnten. Prof. Dr. Tobias Brönneke vom Kompetenzzentrum Verbraucherforschung erklärte in einem Interview mit "Bild", warum solch eine Anklage in Deutschland nicht erhoben werden kann: "Die Franzosen haben einen eigenen Straftatbestand für ‚geplante Obsoleszenz'. In Deutschland fehlt ein solcher Straftatbestand. Man könnte eventuell auf den allgemeinen Betrugstatbestand ausweichen. Aber nur mit vielen, vielen Fragezeichen." Die Boulevardzeitung empfiehlt ihren Lesern, vor dem Kauf eines Druckers zu recherchieren, ob auch Fremdpatronen im gewünschten Gerät funktionieren.

 

Weitere Informationen:
www.bild.de

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