Aktuelles aus den Bereichen

11.12.2017 Ein zentraler Bestandteil der neuen EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Datenschutz-Folgenabschätzung.

Sie ist elementar für das Risikomanagement von Unternehmen oder öffentlichen Stellen. Und sie dient in Zeiten der Digitalisierung auch als eine Art Frühwarnsystem für Mängel im Datenschutz. Wie ernst es die Europäische Union mit der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) meint, beweisen die neuen Bußgelder: Verstöße können mit bis zu vier Prozent oder 20 Millionen Euro des weltweiten Umsatzes einer Firma geahndet werden. Laut DSGVO ist der "Verantwortliche" im Unternehmen für die DSFA zuständig - in erster Linie sind das Geschäftsführer oder der Vorstand. Sie tragen die juristische Verantwortung für den korrekten Datenschutz. Mit der neuen EU-Verordnung ändert sich der Umfang der Aufgaben. Die DSFA sollten umfassend dokumentiert werden. Aber es reicht nicht aus, ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu implementieren: Die DSGVO verlangt regelmäßiges Überprüfen, Bewerten und Evaluieren der Maßnahmen. Die Aufsichtsbehörden werden nach Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 sicher weitere Präzisierungen und Ausführungen veröffentlichen. Zu diesen und weiteren Fragestellungen bietet der TÜV Nord Seminare an.

Mehr zu den Datenschutz-Seminaren der TÜV NORD Akademie unter:
www.tuev-nord.de/weiterbildung/Datenschutz

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.