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11.12.2017 Mit dem E-Rechnungs-Gesetz werden die Vorgaben der EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.

Es schafft eine verbindliche Rechtsgrundlage für den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen durch öffentliche Auftraggeber. Ab dem 27. November 2018 treten die Vorschriften in Kraft. Mit der verpflichtenden Umstellung kommt auch das vorgeschriebene Format XRechnung. Somit ist eine Datenübertragung nur noch als strukturierter Datensatz erlaubt - PDF-oder Papierrechnungen sind nicht länger zulässig. Zunächst treten die entsprechenden Vorschriften für alle Bundesministerien und Verfassungsorgane in Kraft. Ein Jahr später werden alle anderen öffentlichen Auftraggeber des Bundes verpflichtet. Unter Zugzwang stehen alle Lieferanten der öffentlichen Verwaltung, denn wer als Rechnungsversender die Anforderungen nicht erfüllt, kann von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Bei der Umstellung auf E-Invoicing kommt es auf die Auswahl der technischen Komponenten inklusive firmeninterner Anpassungen an: vom elektronischen Rechnungseingang über den digitalen Bearbeitungsprozess bis hin zur revisionssicheren elektronischen Archivierung. Die Neopost e-Services sind eine B2B/B2G-Portalnetzwerklösung zum digitalen Austausch von Rechnungen und anderen Dokumenten. Mit einer webbasierten Portallösung gelingt der Umstieg auf elektronischen Dokumentenaustausch ohne Hard- oder Softwareinvestition und ohne Umstellung von IT-Systemen. Und für den sanften Einstieg in die digitale Briefkommunikation gibt es mit mail4business eine Lösung, die klassischen und digitalen Versand vereint, inklusive Poststellenhardware, Postbearbeitungssoftware nach Wahl und Zugang zum Neopost e-Services-Portal.


Weitere Informationen:
mail.quadient.com/de/homepage

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