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17.07.2017   Mit dem auf dem E-Rechnungs-Gipfel in Wiesbaden vorgelegten Entwurf einer "Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen" will der Bund nicht nur einen weiteren Meilenstein hin zur papierlosen Verwaltung erreichen.

In einem wichtigen Aspekt geht der Verordnungsentwurf sogar über die Vorgaben der Europäischen Union hinaus: Denn der elektronische Rechnungsaustausch mit öffentlichen Aufträgen wird zukünftig zur einzigen möglichen Option. Nicht betroffen von dieser "Verpflichtung zum E-Invoicing" sollen lediglich Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro (netto) sowie Rechnungen aus verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Aufträgen oder bestimmten Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes sein. Den aktuellen Referentenentwurf für die Rechtsverordnung können Sie hier herunterladen:


http://rechnungsaustausch.org/rechtliches/e-rechnungsverordnung-referentenentwurf.htm