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Seit 2019 verpflichtet die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 öffentliche Stellen des Bundes, ihre Informations- und Kommunikationstechnik barrierefrei zu gestalten. nscale eGov, Ceyoniqs speziell für die öffentliche Verwaltung entwickelte E-Akten-Lösung, erfüllt die Anforderungen der Verordnung. Dies bestätigt auch das BITV-Zertifikat, das nscale eGov Web (Version 9.2) nun von einer unabhängigen Prüfstelle erhalten hat.

 

Barrierefreiheit wird auch im digitalen Raum immer wichtiger. Schließlich erlaubt sie es auch Menschen mit Einschränkungen oder Beeinträchtigungen, digitale Angebote wie Websites oder Apps uneingeschränkt und ohne Probleme zu nutzen. So müssen ab 28. Juni 2025, wenn das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft tritt, Anbieter von bestimmten Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, dass diese barrierefrei sind. Betroffen ist unter anderem Hardware wie Computer, Smartphones und Tablets, aber auch manche Apps und Online-Shops.

Weiter ist der Gesetzgeber in Sachen Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung: Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 schreibt Behörden in § 1 Abs. 1 vor, „… eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu ermöglichen und zu gewährleisten.“ Das heißt: Öffentliche Stellen müssen Webinhalte wie Websites, mobile Anwendungen und elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe barrierefrei anbieten. Darüber hinaus ist in § 1 Abs. 2 festgelegt, dass auch „… Verfahren zur elektronischen Aktenführung und zur elektronischen Vorgangsbearbeitung …“ barrierefrei gestaltet sein müssen – also Software-Lösungen, die die Behördenmitarbeiter im Alltag nutzen.

„Eine Software gilt als barrierefrei, wenn alle Anwender sie uneingeschränkt wahrnehmen, bedienen und verstehen können - also auch dann, wenn sie temporär oder dauerhaft körperlich eingeschränkt sind“, weiß Dr. Siegfried Kaiser, Produktmanager bei Ceyoniq. „Damit sind nicht nur Menschen mit Behinderungen gemeint, sondern auch solche mit Seh- oder Hörschwäche oder anderen sensorischen Beeinträchtigungen.“
Zu den zentralen Merkmalen barrierefreier Software zählt unter anderem die Layouttrennung. Damit ist gemeint, dass Anwender das Design einer Anwendung ändern können, ohne dass Funktionalitäten und Bedienbarkeit eingeschränkt sind. Auch eine optimale Darstellung - beispielsweise ein hoher Kontrast, ein hervorgehobener Tastaturfokus und eine Dark-Mode-Unterstützung - erleichtern die Bildschirmarbeit wesentlich. „Hinzu kommen die Unterstützung von Braillezeilen und Screenreadern, die geschriebene Texte in Form von Sprachausgabe wiedergeben, sowie die Möglichkeit, dargestellte Inhalte flexibel anpassen zu können, etwa die Schriftgröße oder Farbschemata. Weitere Eigenschaften barrierefreier Software sind unter anderem eine intuitive Steuerung und Funktionen, die Ablenkungen reduzieren“, ergänzt Dr. Kaiser.

Letztlich profitiert in der öffentlichen Verwaltung die gesamte Belegschaft von der Barrierefreiheit: Zum einen arbeiten dort auch Menschen mit Einschränkungen, zum anderen steigt das Durchschnittsalter der Mitarbeiter - und damit auch die Wahrscheinlichkeit für altersbedingte Beschwerden. Barrierefreie Software erleichtert die Arbeit für alle – egal ob mit oder ohne Einschränkungen. Und letztlich kann jeder in Behörden tätige Arbeitnehmer in die Situation kommen, auf eine barrierefreie Lösung angewiesen zu sein, etwa durch eine dauerhafte Verschlechterung der Sehkraft oder eine vorübergehende Einschränkung.

Hinzu kommt: Auch Mitarbeiter, die nicht körperlich eingeschränkt sind, profitieren von der Barrierefreiheit. Muss zum Beispiel eine große Anzahl von Schriftgutobjekten in kurzer Zeit bearbeitet werden, geht das meist schneller, wenn nicht mehr zwischen Keyboard und Maus gewechselt werden muss. Zudem ist es im Außendienst oder auf Dienstreisen oft der Fall, dass Platzverhältnisse die Nutzung einer Maus erschweren oder ganz ausschließen. Mitarbeiter im Außendienst profitieren darüber hinaus auch von erhöhten Kontrasten, etwa wenn die Umgebung sehr hell ist.

Eine umfassende Digitalisierungslösung wie nscale eGov erfüllt genau diese Anforderungen – und die gesetzlichen Richtlinien der BITV 2.0 sowie weiterer Normen, in denen Anforderungen an barrierefreie Software definiert sind. Dazu zählt in erster Linie die Konformität mit der europäischen Norm EN 301 549 („Accessibility requirements for ICT products and services“), eine Sammlung von Barrierefreiheitsanforderungen an die Informationstechnik öffentlicher Stellen.
Dies hat nun auch das unabhängige und zertifizierte Beratungs- und Prüfinstitut „digital barrierefrei“ bestätigt. Die Prüfer untersuchten dabei diverse Arbeitsabläufe in nscale eGov auf Barrierefreiheit – und kamen zum Ergebnis: „Die Aspekte der Barrierefreiheit wurden in der Anwendung vollständig berücksichtigt. (…) Die Anwendung wird daher als BITV-konform bewertet.“

https://ceyoniq.com

News vom: 20.03.2025

Foto: Ceyoniq Technology GmbH

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