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VITAKO, die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, hat auf Einladung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften abgegeben. Das BMI hatte am 27. Januar 2023 einen Referentenentwurf zur Neufassung des OZG veröffentlicht und damit eine breite Diskussion ausgelöst. Der bisher vorgelegte Entwurf ist aus Sicht von VITAKO unzureichend. Daher appelliert die Vereinigung an die Bundesregierung, eine umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfes vorzunehmen.

 

Der aktuelle Vorschlag des Bundes bleibt für VITAKO an wichtigen Stellen hinter den Anforderungen an stabile Rahmenbedingungen für eine zukunftsorientierte Verwaltungsdigitalisierung zurück. Damit Deutschland als Staat auch weiterhin auf Krisen angemessen und effizient reagieren kann, brauche es eine resiliente und souverän aufgestellte öffentliche Verwaltung. Es seien hierfür gerade auch mit digitalen Werkzeugen die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Bisher habe das Onlinezugangsgesetz diese Rahmenbedingungen gesetzt. Doch durch das Scheitern der Umsetzung sei dieses für VITAKO dringend reformbedürftig.

„VITAKO begrüßt im Entwurf ausdrücklich den Wechsel hin zu einer Priorisierung und weg vom Big-Bang-Ansatz, einen Onlinezugang zu allen Verwaltungsleistungen auf einmal anbieten zu müssen. Für eine transparente und nachvollziehbare Priorisierung benötigt es jedoch definierter Kriterien, die einer übergreifenden Methodik folgen. Diese Methodik ist auch in der Fortschreibung des OZG leider nicht zu erkennen“, so Dr. Ralf Resch, Geschäftsführer von VITAKO.
Die Arbeitsgemeinschaft fordert eine dringende umfassende Überarbeitung des Gesetzesentwurfs aus den folgenden Gründen: VITAKO bejahe grundsätzlich die Möglichkeit, die Nachnutzung von zentral bereitgestellten Basis- und Infrastrukturkomponenten verpflichtend vorzuschreiben. Da dies einen erheblichen Eingriff in den bisher gut funktionierenden Markt darstelle, müsse dies mit Fingerspitzengefühl erfolgen. Auch solle sich diese Möglichkeit auf Basis- und Infrastrukturkomponenten beschränken.

In diesem Zusammenhang stimmt VITAKO ausdrücklich der hier vorgesehenen Konsolidierung der Nutzerkonten-Infrastruktur in Deutschland zu. Die Einigung auf je ein zentrales Nutzerkonto für Unternehmen bzw. Bürgerinnen und Bürger erleichtert die Umsetzung von Fachverfahren sehr und kann im Rahmen einer bidirektionalen Kommunikation u.a. für die Registermodernisierung nachgenutzt werden. Die vorgeschlagene Erleichterung des Schriftformersatzes ist zwar als Abbau von Bürokratie zu begrüßen, sollte aber weitergehend geregelt werden. Bezüglich der vorgesehenen Neuregelung des Nachweisabrufs sieht VITAKO die Notwendigkeit, grundsätzlich neue Prozesse zu implementieren. So müssen Behörden (nachweisabrufende Stellen) grundsätzlich dazu verpflichtet werden, Nachweise auf einem elektronischen Wege (z.B. unter Nutzung der EGVP-Infrastruktur) bei anderen Behörden (nachweisliefernde Stellen) abzurufen, soweit es für sie nicht mit einem unverhältnismäßigen oder unvertretbaren Aufwand verbunden ist.

VITAKO weist darauf hin, dass eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung, unabhängig von der föderalen Ebene, nur mit einer gesicherten und nachhaltigen Finanzierung erfolgen kann. Hierzu fehlen im vorliegenden Referentenentwurf konkrete Zusagen. Auch der zu erwartende Umsetzungsaufwand ist noch nicht geschätzt. Der Referentenentwurf des BMI ist unter www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/ozg/ozg-aenderung.html einsehbar.

www.vitako.de

News vom: 15.02.2023

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