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24.09.2018 Ab dem 18. Oktober 2018 müssen öffentliche Auftraggeber - und alle entsprechenden Auftragnehmer - bei Ausschreibungen im "oberschwelligen" Bereich die gesamte Abwicklung des Vergabeverfahrens elektronisch gestalten.

Bisher mussten nur die Ausschreibungsunterlagen frei und kostenlos im Internet bereitgestellt werden. Im Klartext bedeutet die neue Verpflichtung, dass alle wichtigen Dokumente wie Ausschreibungsunterlagen, Angebote der Zulieferer, Teilnahmeanträge oder Interessensbekundungen zukünftig nicht mehr postalisch oder auf anderen Wegen ausgetauscht werden dürfen, sondern nur noch digital. Die Folge: Immer mehr Verwaltungen stellen auch im unterschwelligen Bereich auf elektronische Vergabe- und Verwaltungsverfahren um - schon deshalb, weil die nächste Stufe der europaweiten eGovernment-Initiative nicht mehr lange auf sich warten lässt. Bis 2020 müssen die Verwaltungen in Bund, Ländern, Behörden und Kommunen nämlich auch den Empfang und die automatisierte Weiterverarbeitung von strukturierten, elektronischen Rechnungsdokumenten sicherstellen. Und es kommt noch digitaler: So koppelt die für Auftraggeber des Bundes geltende E-Rechnungs-Verordnung (E-Rech-VO) die Erteilung eines Auftrags oder einer Konzession - zumindest indirekt - im elektronischen Vergabeverfahren ab 2020 an die Fähigkeit des Ausschreibungsgewinners, elektronische Rechnungen in einem passenden Format zu übermitteln. Grund genug also für alle Zulieferer der öffentlichen Verwaltung in Deutschland, sich möglichst bald mit dem Thema E-Invoicing zu befassen.

Weitere Informationen:
www.neopost.de/blog

 

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