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Der Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e.V. (DVPT) hat am ersten Branchendialog des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zum neuen Postgesetz teilgenommen. Im Zentrum des dreistündigen Austauschs standen drei zentrale Themen: die 20-kg-Regelung für schwere Pakete, die Kontrolle von Subunternehmen sowie Optionen zur Entbürokratisierung des Postsektors.

 

Die Belastungen in der Paketlogistik treffen vor allem die Mitarbeitenden - und zwar entlang der gesamten Prozesskette. Dies übt besonderen Druck auf Postdienstleister aus und belastet gleichermaßen den Zustellprozess von Versendern und Empfängern. Wenn wir Arbeitsschutz ernst nehmen, brauchen wir klare, praxistaugliche Mindeststandards, aber keine neuen Bürokratiehürden. Entscheidend ist, bestehende Regelwerke intelligent zu nutzen. Vor allem die Bundesnetzagentur braucht als Kontrollinstanz realistische Ressourcen, um ihre wichtigen Aufgaben erfüllen zu können. Diese stehen ihr bislang nicht zur Verfügung.“ so Klaus Gettwart, DVPT-Vorstand des DVPT e.V.

Am Dialog nahmen Vertreter der Paketdienstleister, Deutsche Post AG/DHL, Amazon, den Verbänden DVPT (der die Interessen der Anwender vertritt), BdKEP, BPEX und BBD sowie der Gewerkschaft Verdi, dem BMAS, der BNetzA und der CGPT teil. Der konstruktive und mit unterschiedlichen Positionen geführte dreistündige Austausch fand in Präsenz im BMWE in Bonn und online statt.

Diskutiert wurden Kriterien für den Einsatz technischer Hilfsmittel, die praktische Umsetzbarkeit in unterschiedlichen Zustellsituationen sowie Besonderheiten im gewerblichen und privaten Umfeld. Das BMWE stellte klar, dass bislang keine wirksamen Vorgaben existieren und eine Verordnung erforderlich sei, die den Arbeitsschutz wirksam abbildet und gleichzeitig praxistauglich bleibt.

Für die Überprüfungspflichten nach § 9 PostG existiert bisher keine Verordnung. Unklar ist, wie Kontrollen gestaltet, welche Daten verwendet und wie häufig Prüfungen durchgeführt werden sollen. Die Branche sieht erhebliche Überschneidungen mit bestehenden Regelpflichten sowie großen administrativen Aufwand.

Der Koalitionsvertrag verlangt eine deutliche Reduktion bürokratischer Lasten. Melde-, Kontroll- und Informationspflichten wurden als zentrale Belastungsfaktoren identifiziert. Die Diskussion zeigte, dass neue Pflichten nur dann tragfähig sind, wenn sie konsistent an bestehende Regelwerke anschließen.

Der DVPT brachte im Branchendialog folgende Kernpositionen ein:
• Keine Ausweitung der Bürokratie.
• Neue Regelungen dürfen die Unternehmen nicht zusätzlich belasten. Unbestimmte Begriffe wie „geeignetes Hilfsmittel“ schaffen Interpretationsbedarf und erhöhen den Dokumentationsaufwand, ohne den Mitarbeiterschutz zu verbessern.
• Nutzung bestehender Regelwerke.
• Statt neuer Parallelsysteme fordert der DVPT den Rückgriff auf vorhandene Mechanismen, insbesondere sind im neuen Postgesetz davon betroffen:
• das Anbieterverzeichnis,
• bestehende Prüfpflichten gegenüber Subunternehmen,
• die arbeits- und sicherheitsrechtlichen Normen zur Lastenhandhabung.

Belastungen entstehen nicht nur in der Zustellung, sondern bei Transport, Umschlag, Hubs und Filialen. Klare Mindestanforderungen sind notwendig, um den Wettbewerbsdruck auf Kosten der Beschäftigten zu begrenzen.

Präzisierte.
In Bezug auf die Mindestanforderung für schwere Pakete schlägt der DVPT folgende Formulierung vor: „Für Sendungen mit einem Gewicht über 20 kg sind technische Hilfsmittel einzusetzen, die das manuelle Heben vermeiden oder auf ein gesundheitlich unkritisches Maß reduzieren. Die Hilfsmittel müssen den Vorgaben des Arbeitsschutzes entsprechen und nach Unterweisung sicher bedient werden können. Ein Hilfsmittel gilt als geeignet, wenn die Belastungswerte der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) und des DGUV-Regelwerks eingehalten werden.“
Diese Lösung ist ausreichend präzise, innovationsoffen und reduziert den Kontrollaufwand für Unternehmen und Behörden. Vor allem greift sie auf vorhandene Regelungen zurück und vermeidet zusätzlichen Bürokratieaufwand.

Der DVPT unterstützt eine stärkere Kontrollfunktion der Bundesnetzagentur, sieht jedoch die Gefahr eines Vollzugsdefizits: Die Behörde verfügt derzeit nicht über das Personal, um die erweiterten Prüfpflichten, die das neue Postgesetz ihr aufgibt, umzusetzen.

www.dvpt.de

News vom: 04.12.2025

Logo: DVPT e.V.

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