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27.11.2017 Am 20. November 2017 hat die EU-Kommission ein Regelungspaket beschlossen, mit dem innerhalb der EU bei Käufen über Onlineshops ausländische Kunden nicht mehr ausgeschlossen werden dürfen.

Automatische Umleitungen auf die jeweiligen Länderwebsites werden damit ebenso unterbunden wie Zusatzgebühren beim Kauf von digitalen Dienstleistungen im EU-Ausland. . Die EU-Kommission macht damit dem ungeliebten Geoblocking innerhalb der Unionsgrenzen ein Ende. Diese Regelungen werden neun Monate nach ihrer Veröffentlichung im offiziellen EU-Journal in Kraft treten. Unter anderem wird auch der Vertrieb elektronischer Dienstleistungen geregelt. So muss jedem ausländischen EU-Bürger der Kauf elektronischer Dienstleistungen, zum selben Preis wie inländischen Kunden ermöglicht werden. Auch ist eine automatische Umleitung auf den jeweiligen nationalen Webshop nicht mehr erlaubt. Die Regelungen sind allgemeingültig, sofern es nicht spezifische Gründe gibt, davon abzuweichen. Die EU-Kommission nennt hier ausdrücklich länderspezifische steuerliche und unterschiedliche Einschränkungen.

 

Weitere Informationen:
http://onetoone.de/de/artikel/eu-beschließt-regelungspaket-für-grenzenlosen-onlinehandel

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