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05.03.2018 Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) bedauert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Städten erlaubt.

"Diesel-Fahrverbote für Kurier- Express und Paketfahrzeuge (KEP) würden die Grundversorgung des Handels und der Haushalte durch KEP-Dienste in den Innenstädten lahmlegen", erklärt Florian Gerster, Vorsitzender des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik. Die Luftreinhaltung in Städten ist für die KEP-Dienstleister ein wichtiges Anliegen. Mit Lösungen in den Bereichen alternative Antriebstechnologien und innovative Zustellkonzepte - darunter die Zustellung mit Elektro- und Erdgasfahrzeugen sowie E-Lastenfahrrädern - fördern sie kontinuierlich eine nachhaltige Stadtlogistik. Die Umrüstung der Fahrzeugflotten funktioniert aber nicht von heute auf morgen. Für Elektrofahrzeuge im städtischen Verkehr ist die KEP-Branche zwar ein prädestiniertes Einsatzfeld. Die Wirtschaftlichkeit ist bei Elektrofahrzeugen infolge der noch hohen Anschaffungskosten jedoch nur sehr bedingt gegeben und das derzeit am Markt verfügbare Angebot an KEP-relevanten Fahrzeugen ist noch unzureichend. Die gezielte Förderung gewerblicher Fahrzeugflotten mit alternativen Antrieben und der dafür benötigten Infrastrukturen sowie die Förderung innovativer Zustellkonzepte würden dabei einen wertvollen Beitrag zur Schadstoffreduktion leisten.

 

Weitere Informationen:
www.biek.de

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