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th3 logo dvpt 201315.10.2018 Mitte letzten Jahres informierte die DPAG ausgewählte Großunternehmen über die Einführung eines sogenannten "Infrastrukturrabattes" zum 1.1.2018.

Zwar war dies in Wirklichkeit eine Portoerhöhung von 3%-Punkten, die aber nicht wirksam würde, falls das Unternehmen die tägliche Voranmeldung der Einliefermengen im Kundenportal vornehmen würde. Dagegen haben wir uns als Verband massiv bei der BNetzA gewehrt, weil die Umsetzungszeit zu kurz war. Die Einführung des Infrastrukturrabattes wurde verschoben auf den 1.5.2018. Nachdem im Verband Beschwerden über Falschberechnungen der DPAG und Störungen im Kundenportal der DPAG eingingen, befragten wir unsere Mitglieder und andere Nutzer des Infrastrukturrabattes. Die Ergebnisse der Befragung von 62 Unternehmen, die alle an der Konsolidierung teilnehmen und den Infrastrukturrabatt nutzen, zeigten 4 Monate nach der Einführung ein ernüchterndes Bild: 38% haben durch die Einführung des Infrastrukturrabattes Portonachteile. 24 % können dies noch nicht bewerten und können noch keine Aussage treffen. Bei 38% ist die Abrechnung der DPAG nicht korrekt. Nur 32% erhalten eine korrekte Abrechnung, alle anderen sind sich nicht sicher. Nur 9% haben keinen zusätzlichen Aufwand durch den Infrastrukturrabatt. Im Mittel haben die Unternehmen täglich 35 Minuten zusätzlich als Abrechnungsaufwand, 10% haben sogar mehr als 60 Minuten. Die Rechnungsstellung der DPAG ist überall anders: 64% erhalten monatlich Abrechnungen, 14% wöchentlich, 5% zweiwöchentlich und 17% nach nicht erkennbarem Muster. Der für die Rückzahlung erforderliche Zugang zum AM-Portal bei der DPAG war in 22% der Fälle nicht möglich, 19% hatten sonstige Probleme. Insgesamt erhält die DPAG ein sehr schlechtes Zeugnis für die Umsetzung des ISR. Die Kosten werden auf die Unternehmen durch zusätzliche Arbeit abgewälzt, und selbst bei der Erfüllung aller Auflagen ist die Abrechnung in 38% der Fälle nicht korrekt. Mit dieser ernüchternden Bilanz stellen wir fest, dass der von der DPAG geplante Einführungstermin zum 1.1.2018 eine unzumutbare Forderung war. Sogar acht Monate später und vier Monate nach Einführung zum 1.5.2018 bestehen noch immer fundamentale Unzulänglichkeiten. Es kann nur gemutmaßt werden, wie groß die Probleme und Nachteile für die Unternehmen gewesen wären, hätte die Post ihren Einführungstermin zum 1.1.2018 durchgesetzt.

Weitere Informationen:
www.dvpt.de

 

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