Aktuelles aus den Bereichen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt ausdrücklich die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Anpassung des Postgesetzes, mit der eine echte Gewichtsbegrenzung für Pakete in der Ein-Personen-Zustellung vorgeschrieben werden soll. Nach dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Vorschlag für eine Anpassung des Postgesetzes sollen künftig Pakete mit einem Gewicht von mehr als 23 Kilogramm stets durch zwei Personen zugestellt werden müssen. Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) dagegen hebt hervor, dass durch die Änderung des Gesetzes die Existenz tausender Einzel- und Kleinunternehmer bedroht wird.

 

Andrea Kocsis, stellvertretende ver.di-Vorsitzende, erklärt dazu: „Pakete zustellen, ist und bleibt Schwerstarbeit, nicht nur in der Weihnachtszeit. Die Politik ist gefordert, dafür zu sorgen, dass dies nicht zu Lasten der Gesundheit derjenigen geht, die die Pakete sortieren und zu den Haushalten und Unternehmen bringen. Eine echte Gewichtsbegrenzung für Pakete in der Ein-Personen-Zustellung ist dafür unabdingbar. Deshalb begrüßen wir den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts ausdrücklich. Wir fordern die demokratischen Parteien im Bundestag auf, dieser Anpassung des Postgesetzes zuzustimmen, damit Beschäftigte in der Paketbranche schnell und effektiv entlastet werden. Der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten duldet keinen Aufschub.“

Der BdKEP gibt dagegen zu bedenken, dass es außerhalb des Marktsegments der klassischen Paketzusteller auf dem Markt tausende Einzel- und Klein-Unternehmer, die als Kuriere Postsendungen maßgeblich bei gewerblichen Empfängern in der Industrie, Autobranche, Handel und Dienstleistungsanbietern zustellen, gibt. Diese könnten künftig keine Sendungen über 23 kg mehr zustellen, da sie allein unterwegs sind. Das entziehe ihnen wichtige Teile der Geschäfts- und damit Existenzgrundlage. Der Gesetzgeber müsse für diese Beteiligten Lösungen finden, die ihr Geschäftsmodell weiter möglich machen und die Transportketten aufrechterhalten, so der Verband. Auch Kurier-Unternehmen mit einzelnen Angestellten könnten diese Art der Zustellung nicht umsetzen. Es bestehe ein hohes Risiko, dass sie ihr Geschäft aufgeben müssten.

Der BdKEP-Vorsitzende Andreas Schumann erläutert: „Es ist absolut inakzeptabel, dass Gesetzesänderungen hinter verschlossenen Türen und ohne Beteiligung der Betroffenen durchgeboxt werden sollen. Solche Nacht-und-Nebel-Aktionen sind ein Schlag ins Gesicht vieler Unternehmer, deren Existenzen von diesen Entscheidungen bedroht sind und die eine faire Anhörung und Interessenabwägung verdienen. Ihnen darf die Existenzberechtigung nicht durch das neue Gesetz genommen werden. Wir fordern den transparenten und Gesetzgebungsprozess mit der fairen Beteiligung aller betroffenen Kreise ein, der in der sozialen Marktwirtschaft üblich ist!“

www.bmwk.de

News vom: 11.12.2024

Foto: Alexander Fox/Pixabay

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.