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01.10.2018 Ab dem 1. Januar 2019 gilt: Druckereien, die ihre Produkte verpackt und gewerbsmäßig an private Endverbraucher in den Verkehr bringen, müssen sich offiziell registrieren.

Wer das nicht tut, riskiert Vertriebsverbote. Die Verbände Druck und Medien bieten daher branchenspezifische Informationsveranstaltungen in ganz Deutschland an. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) tritt am 1. Januar 2019 vollumfänglich in Kraft und löst die bisher geltende Verpackungsverordnung ab. Es gilt auch für Druckereien, denn bereits die Versandverpackung für Flyer, Visitenkarten oder Broschüren ist in der Regel lizensierungspflichtig. Und die Kontrollen werden schärfer. Unter dem Titel infoKompakt: Das Verpackungsgesetz 2019 bieten die Verbände Druck und Medien ab dem 24. Oktober bundesweit neun Informationsveranstaltungen an. Aus erster Hand erhalten Druck- und Mediendienstleister umfassende Informationen über die neuen Regelungen. Von den Experten der Verbände sowie des Systembetreibers interseroh erfahren die Teilnehmer praxisnah und anhand anschaulicher Beispiele, welche juristischen Pflichten ihr Unternehmen betreffen, was mit dem Begriff Endverbraucher gemeint ist, wie das Registrierungsverfahren abläuft und wie Verpackungen recyclinggerecht gestaltet werden können. Die Informationsveranstaltungen finden im Oktober und November in deutschen Großstädten statt. Die Teilnahme ist für Mitglieder der Druck- und Medienverbände kostenfrei. Für Nicht-Mitglieder kann eine Teilnahmegebühr von 50 € anfallen.

Anmeldemöglichkeit unter www.bvdm-online.de/infokompakt

Weitere Informationen:
www.bvdm-online.de

 

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