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th3 Verpackung 294727 origi21.01.2019 Seit dem 1. Januar gelten für die Verpackungsentsorgung in Deutschland weitreichende neue Regeln.

So müssen deutlich mehr Verpackungen recycelt werden. Neue Standards legen fest, inwieweit eine Verpackung tatsächlich recyclingfähig ist. Zudem wird sichergestellt, dass alle Unternehmen, die Verpackungen einsetzen, auch für deren Sammlung und Recycling bezahlen. Die Grundlagen dafür schafft das neue Verpackungsgesetz. Ein wesentliches Element des Gesetzes ist die neue Zentrale Stelle mit dem Verpackungsregister LUCID. Es macht für jede Bürgerin und jeden Bürger transparent, inwieweit die Hersteller ihrer Produktverantwortung nachkommen. Eine große Neuerung des Verpackungsgesetzes ist die Stiftung "Zentrale Stelle Verpackungsregister". Sie ist seit Jahresanfang als Behörde tätig und soll Transparenz und Kontrolle beim Einsatz und der Entsorgung von Verpackungen verbessern. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Wer seinen Müll umweltbewusst trennt, muss sich auch sicher sein können, dass die Verpackungen tatsächlich recycelt werden. Nur so schafft man Vertrauen in unser Recyclingsystem. Dafür leistet die Zentrale Stelle einen großen Beitrag." Das Verpackungsregister funktioniert im Kern so: Alle Unternehmen, die eine Verpackung nutzen und diese befüllen, müssen sich dort anmelden, ihr Unternehmensname und ihre Markennamen werden dann veröffentlicht. Außerdem müssen sie die Menge an Verpackungen melden, die sie befüllen und verkaufen bzw. in den Handel bringen, welche dann im privaten Haushalt als Abfall anfallen. Die Zentrale Stelle gleicht diese Angaben dann mit den Angaben der dualen Systeme zu den recycelten Verpackungsmengen ab. Damit wird öffentlich nachvollziehbar, welche Unternehmen ihrer Produktverantwortung finanziell nachkommen und dafür sorgen, dass die angestrebten Recyclingquoten erreicht werden können. Möglich ist die Registrierung über die Webseite der "Zentralen Stelle Verpackungsregister" (ZSVR) unter www.verpackungsregister.org. Verpflichtete Unternehmen müssen sich über dieses Portal mit ihren Stammdaten und den durch sie abgegebenen Markennamen registrieren. Die Firmen- und Markennamen der registrierten Unternehmen sind über das Verpackungsregister LUCID öffentlich für alle sichtbar, sodass nicht nur die ZSVR, sondern zum Beispiel auch Verbraucher und Unternehmen künftig die Möglichkeit haben, Hersteller, Händler und Importeure auf die Übernahme Ihrer Verantwortung zu überprüfen.

Weitere Informationen:
www.verpackungsregister.org

 

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