09.02.2015  Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass Verbände die Möglichkeit erhalten sollen, gegen Datenschutzverstöße von Firmen zu klagen.

Das führe, so Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf zu Unsicherheit bei Unternehmen, da es damit verschiedene Rechtswege für den Datenschutz gebe. Die Datenschutzbeauftragten in den einzelnen Bundesländern werden bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz aktiv, und auch Verbraucherschützer können jetzt gegen Unternehmen klagen, wenn diese gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. Des Weiteren, so Kempf, gehe das Verbandsklagerecht über die geplante EU-Datenschutzverordnung hinaus, und die nationale Regelung halte nur so lange, bis die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft trete. Positiv sieht der Bitkom den eingeschränkten Anwendungsbereich des Gesetzes. Das soll nur bei kommerzieller Nutzung personenbezogener Daten seitens der Unternehmen möglich sein.

Weitere Informationen:
www.bitkom.org

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