24.08.2015   Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Post in den Jahren 2003, 2004 und 2005 zu hohe Entgelte für die Postdienstleistungen "Standardbrief" national, "Kompaktbrief" national, "Großbrief" national und "Postkarte" national genehmigt.

Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf die Klage eines Kunden der Deutschen Post in drei Urteilen entschieden. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Köln die Klage abgewiesen. Jetzt wurden vom Bundesverwaltungsgericht auf die Revisionen des Klägers hin die drei Entgeltgenehmigungen für die Jahre 2003, 2004 und 2005 aufgehoben, so dass der Kläger jetzt gegen die Genehmigung des dafür geschuldeten Entgelts vorgehen kann. Die Bundesnetzagentur habe den Produktivitätsfortschritt nicht richtig berechnet und somit auf eine Annäherung der Entgelte an die Kosten abgesehen, weil dies im Interesse finanzschwächerer Wettbewerber der beigeladenen Deutschen Post liege und so der Herbeiführung eines funktionierenden Wettbewerbs auf den Postmärkten diene. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Genehmigungen nur aufgehoben, und der Kläger kann als Folge nachgewiesenermaßen gezahlte Entgelte zurückverlangen. Auf andere Kunden wirken die Entscheidungen sich bisher nicht aus.

Weitere Informationen:
www.bverwg.de/presse

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