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Während bundesweit über Verzögerungen bei der Einführung der elektronischen Akte (E-Akte) in der Justiz diskutiert wird, gibt es auch Erfolgsgeschichten. Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg sowie weitere Justizkunden der PDV GmbH haben die Umstellung rechtzeitig und erfolgreich abgeschlossen. Damit zeigen sie, dass Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung nicht nur möglich, sondern auch planbar und umsetzbar ist.

 

Die Entscheidung über einen Aufschub bis 2027 hat vielerorts für Kritik gesorgt. Doch die Erfahrungen der PDV-Kunden beweisen, dass die gesetzten Ziele erreichbar sind - mit klarer Strategie, verlässlicher Technologie und partnerschaftlicher Zusammenarbeit.

„Unsere Kunden haben es pünktlich geschafft. Das ist ein starkes Signal für die gesamte Branche“, erklärt Dirk Nerling, CEO PDV GmbH. „Die erfolgreiche Einführung der E-Akte zeigt, dass moderne Lösungen wie VIS-Justiz den Anforderungen der Justiz gerecht werden und gleichzeitig die Grundlage für eine zukunftsfähige Verwaltung schaffen.“

Die PDV GmbH unterstützt seit Jahren Behörden und Gerichte bei der Digitalisierung ihrer Prozesse. Mit der VIS-Suite bietet das Unternehmen eine Plattform, die nicht nur die Einführung der E-Akte ermöglicht, sondern auch flexible Erweiterungen wie No-Code-Ansätze für individuelle Anpassungen bereithält.

Die Debatte um Verzögerungen darf nicht den Blick auf die positiven Beispiele verstellen. Die Justizkunden der PDV zeigen, dass Digitalisierung kein Zukunftsversprechen bleiben muss, sondern Realität sein kann.

Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Aktenführung in der Justiz sah vor, dass ab dem 1. Januar 2026 die Akten in elektronischer Form geführt werden müssen. Vom Bundestag wurde eine bis zum 1. Januar 2027 befristete „Opt-out“-Regelung geschaffen, die es Bund und Ländern ermöglicht, auch nach dem 1. Januar 2026 bestimmte Akten weiterhin in Papierform zu führen. Diese Ausnahmeregelung soll sicherstellen, dass die Einführung der elektronischen Aktenführung nicht zu Störungen führt und die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege gewährleistet bleibt.

Baden-Württemberg ist Vorreiter und hat als erstes Bundesland die elektronische Akte komplett vollständig eingeführt.

www.pdv.de

News vom: 08.01.2026

Bildunterschrift: Die Kunden der PDV GmbH setzen hinsichtlich der Digitalisierung der Justiz Maßstäbe. So wurde im Bundesland Baden-Württemberg die E-Akte fristgerecht eingeführt.

Foto: PDV GmbH