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20.11.2017 Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.

Welche Auswirkungen diese auf das E-Mail-Marketing und Lead Management haben, hat der E-Mail-Marketing-Spezialist Evalanche jetzt zusammengefasst. Zwar wird die Nutzung personenbezogener Daten vereinfacht, jedoch wird auch weiterhin die Einwilligung des Empfängers benötigt. Die Einholung einer ausdrücklichen Einwilligung ist notwendig und eine Abmeldemöglichkeit vorgesehen werden. In Zukunft liegt die Verantwortung über Verarbeitungstätigkeiten nicht mehr beim Datenschutzbeauftragten sondern bei der Unternehmensführung. Die neue DSGVO erlaubt die Speicherung personenbezogener Daten in strukturierter, maschinenlesbarer Form und wahrt damit das Recht des Betroffenen, diese Daten auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Und pseudonymisierte Nutzerprofile sind zukünftig nur auf Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen zulässig. Evalanche empfiehlt, sowohl für das Anlegen und Führen von Nutzerprofilen als auch für das Tracking generell die Einwilligung seiner Nutzer einzuholen.

 

Weiter Informationen:
www.haufe.de/marketing-vertrieb/dialogmarketing

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