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04.11.2017 Der Versand- und E-Commerce-Händlerbund bevh kritisiert die EU-Verordnung zum Geoblocking.

Damit werden vermutlich ab Ende 2018 die Online-Händler verpflichtet, Waren grundsätzlich EU-weit anzubieten, auch wenn der Shop nicht ins Ausland liefert: "Mit ihrer sogenannten Geoblocking-Verordnung entreißt die EU Online- und Versandhändlern in Zukunft das Recht, ihre Zielmärkte anhand sachlicher Kriterien auswählen zu können", schreibt der Verband in einer Stellungnahme. Die Entscheidung, nicht in sämtliche EU-Länder zu verkaufen, sei keine Diskriminierung, sondern ganz normale Geschäftspolitik. Die Verordnung sei auch nach den geltenden Regeln kaum umsetzbar, weil es zwar eine Pflicht zum Eu-weiten Abschluss eines Kaufvertrages gebe, nicht jedoch zur Lieferung ins Ausland. So müsse sich mancher EU-Kunden die Ware beim weit entfernten Lieferanten abholen.

 

Weitere Informationen:
www.bevh.org/presse/pressemitteilung

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