06.07.2015   Am 23. Juni hat die Landesregierung NRW das E-Governement-Gesetz zur Verbändeanhörung freigegeben.

Auch Bürger werden eingeladen, sich über die Plattform Open.NRW an der Diskussion zu beteiligen. Es sollen der Zugang zur Landesverwaltung per De-Mail ermöglicht und weitere Dienste bereit gestellt werden, um Antragsverfahren und andere bürokratische Kommunikationsprozesse zu erleichtern, indem sie in alltägliche Abläufe eingebunden werden. Bis 2022 sollen Behörden ihre Akten elektronisch führen.

Weitere Informationen:
land.nrw

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