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11.09.2017  Mit dem Beschluss der E-Rechnungs-Verordnung vom 6. September 2017 hat das Bundeskabinett die entscheidenden Weichen für den elektronischen Rechnungsaustausch in Deutschland gestellt und einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung geleistet.

Die Rechnung, das wichtigste Dokument zwischen Geschäftspartnern, wird zukünftig elektronisch versendet, empfangen und weiterverarbeitet. Der Weg zur erfolgreichen Umsetzung der elektronischen Rechnung in der Bundesverwaltung ist bereits eingeschlagen. Jetzt gilt es, Strategien für die Umsetzung auch auf Landes- und Kommunalebene zu entwickeln, da auch bei kleineren Verwaltungen mit zunehmender Häufigkeit Anfragen von Lieferanten eingehen, die Rechnungen elektronisch senden wollen. Die in Teilen bereits eingeführten, jedoch umständlichen Prozessschritte wie das Scannen und die Datenextraktion im Posteingang werden überflüssig, sobald Rechnungen in einem elektronischen Format eingebracht werden. Sowohl für die öffentliche Verwaltung als auch für deren Lieferanten gilt es nun, die Chancen auf einen effizienten Rechnungsprozess zu realisieren. Neben einheitlichen prozessualen Vorgaben ist auch die Diskussion in Bezug auf Rechnungsstandards in eine konstruktive Richtung zu lenken. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Frage nach dem besten Format schnell verflüchtigt und die E-Rechnung von allen Beteiligten unterstützt und in den Umsetzungsprojekten berücksichtigt wird.


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