Mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes nimmt die Bundesnetzagentur ihre Arbeit als zentraler Koordinator für Digitale Dienste in Deutschland auf. Als Digital Services Coordinator überwacht die Bundesnetzagentur, dass Online-Dienste die neuen Regeln des Digital Services Act (DSA) einhalten. Bei systematischen Verstößen kann der DSC Zwangs- und Bußgelder verhängen.
„Der Digital Services Coordinator übernimmt ab heute die Aufgabe, dass das Internet sicherer, fairer und transparenterer wird. Unsere Gesetze gelten auch in der digitalen Welt und der Digital Services Coordinator wird dabei helfen, sie auch dort umzusetzen“, sagt Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Anbieter müssen Hinweisen über illegale Inhalte und Produkte nachgehen oder Hass- und Falschmeldungen wirksam beseitigen. Wenn das nicht passiert, können sich die Menschen an uns wenden. Bei regelmäßigen und systematischen Verstößen gehen wir gegen die Anbieter vor.“
Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz setzt die Bundesregierung europäisches Recht um und modernisiert den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland. Bundesdigitalminister Dr. Volker Wissing: „Nie war eine starke Plattformaufsicht so wichtig wie heute. Wir sehen eine zusehende Verrohung des Diskurses im Netz. Gewaltaufrufe, Bedrohung Andersdenkender, antisemitische Hetze - das sind Grenzüberschreitungen, die Auswirkungen im realen Leben haben und die wir niemals akzeptieren können. Auch die Plattformbetreiber tragen Verantwortung und müssen gegen rechtswidrige Inhalte vorgehen. Die Bundesnetzagentur nimmt ab sofort ihre Arbeit als nationale Plattformaufsicht auf. Sie wird auf die Einhaltung unserer gemeinsamen europäischen Regeln pochen und bei Verstößen Verfahren einleiten. Wenn wir geltendes Recht konsequent durchsetzen, stärken wir den freien Diskurs im Netz. Ich wünsche dem neuen Team bei der Bundesnetzagentur viel Erfolg für diese verantwortungsvolle Aufgabe.“
Der DSC ist die zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des DSA in Deutschland. Als zentrale Beschwerdestelle für Online-Nutzer nimmt er Beschwerden bei Verstößen gegen den DSA entgegen, beispielsweise wenn User illegale Inhalte bei Online-Anbietern nicht leicht melden können, Anbieter ihre Entscheidung über Löschung oder Nicht-Löschung nicht nachvollziehbar begründen oder wenn sie den Usern keine Informationen über die angezeigte Werbung zur Verfügung stellen.
Der DSC prüft und entscheidet nicht, ob Inhalte illegal sind. Dies beurteilen weiterhin die Behörden und Gerichte, die hierfür auch bislang zuständig sind. Der DSC kann weder einzelne illegale Inhalte löschen, Profile sperren oder Entfernungsanordnungen erlassen.
Der DSC wird bei seiner Arbeit einerseits von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), der Landesanstalt für Medien NRW koordinierend für die zuständigen Stellen für Medienaufsicht und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) unterstützt. Er arbeitet andererseits aber auch mit weiteren Behörden, wie dem Bundeskriminalamt (BKA), zusammen. Bei Beschwerden über Anbieter mit Sitz in anderen EU-Ländern leitet er den Fall an den zuständigen DSC im Ausland weiter. Verstoßen Anbieter mit Sitz in Deutschland regelmäßig und systematisch gegen die Regeln, kann der DSC Buß- und Zwangsgelder in Höhe von bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes verhängen. Außerdem unterstützt der DSC die EU-Kommission bei deren Verfahren gegen sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen.
Der DSC zertifiziert darüber hinaus Organisationen, die sich für den Status eines trusted flaggers (vertrauenswürdiger Hinweisgeber) bewerben. Diese Organisationen verfügen über besonderes Fachwissen zu Identifikation illegaler Inhalte und können diese den Online-Anbietern melden. Die Anbieter sind verpflichtet, diesen Meldungen mit Vorrang nachzugehen.
Der DSC ist zudem für die Zulassung von Stellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung zuständig. Er entscheidet über die Anträge von Organisationen, die in Streitfällen zwischen Nutzern und Online-Plattformen außergerichtlich vermitteln wollen. Forschenden kann der DSC auf Antrag den Zugang zu Daten der sehr großen Plattformen und Suchmaschinen gewähren.
Der Digital Services Act setzt neue, einheitliche Standards für den Schutz vor illegalen Inhalten wie Hass und Hetze, Desinformation sowie vor illegalen Produkten bei Online-Diensten. Zu diesen Online-Diensten zählen u.a. Plattformen, soziale Medien, Suchmaschinen, App-Stores, Buchungsportale, Jobbörsen oder Cloud-Dienste. Der DSA verpflichtet die Anbieter dieser Dienste, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen und ein nachvollziehbares Melde- und Abhilfeverfahren zu schaffen.
Sehr große Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzern pro Monat in der EU müssen den DSA bereits seit dem 25. August 2023 einhalten. Das überwacht die EU-Kommission. Kleinere Anbieter müssen die Vorgaben seit dem 17. Februar 2024 einhalten. Diese werden ab jetzt von der Bundesnetzagentur kontrolliert, die im Digitale-Dienste-Gesetz als deutscher DSC benannt wird.
Die Arbeit des DSC wird von einem Beirat begleitet. Der DSC wird der Öffentlichkeit regelmäßig über seine Arbeit berichten.
News vom: 14.05.2024
Foto: Karolina Grabowska/Pexels