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08.05.2017   Soeben ist das E-Rechnungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Es setzt die EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen um und schreibt vor, dass öffentliche Auftraggeber Rechnungsdokumente künftig auch elektronisch entgegennehmen müssen. Bis dato sind nur die wenigsten öffentlichen Auftraggeber darauf vorbereitet, Rechnungsdokumente elektronisch zu empfangen und digital weiterzuverarbeiten. Das E-Rechnungsgesetz betrifft auch die vielen Zulieferer aus der privaten Wirtschaft, denn auch diese müssen zeitnah klären, wie sie den elektronischen Rechnungsaustausch am besten bewerkstelligen können. Mit Retarus E-Sign lassen sich Rechnungen effizient und rechtskonform elektronisch versenden. Inklusive lückenloser Archivierung für Sender und Empfänger, qualifizierter elektronischer Signatur und Schutz vor Manipulation. Länderübergreifend einsetzbar. E-Sign kann unter anderem diverse WaWi-Dokumente (iDoc) in PDF umwandeln und bietet speziell für die Anwender von SAP-Systemen enorme Vorteile. Über die Managed Capture Services lassen sich auch nicht EDI-fähige Partner anbinden. Retarus macht dabei mittels OCR mit optional manueller Nacherfassung aus unstrukturierten Daten wie Fax oder E-Mail strukturierte. So kann man Bestell- und Lieferprozesse automatisieren und bewährte Kommunikationsprozesse trotzdem weiterhin nutzen.

Weitere Informationen:
www.retarus.com

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