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th 2 E Rechnung SAP inPunct19.11.2018 Am 26. Mai 2014 trat die Richtlinie 2014/55/EU in Kraft und am 13. Juli 2016 verabschiedete der Bundestag einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen, der als "E-Rechnungsgesetz" bekannt ist.

Ab dem 27.11.2018 müssen die obersten Bundesbehörden E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Subzentrale öffentliche Auftraggeber sind dazu ab dem 27. November 2019 verpflichtet. Um elektronische Rechnungen verarbeiten zu können, wird ein ERP-System (z.B. SAP) benötigt und gegebenenfalls spezielle Zusatzsoftware, um E-Rechnungen zu verarbeiten. Je nach Digitalisierungsgrad der Behörde lassen sich die Anforderungen durch geringe Anpassungen am bereits vorhandenen System umsetzen oder es müssen umfangreiche Digitalisierungsmaßnahmen getroffen werden. In diesem Fall sollten sich die Entscheider zeitnah mit der Auswahl und Implementierung eines geeigneten Systems befassen, das elektronische Rechnungen empfangen und bearbeiten kann. Mit den flexiblen und individuell konfigurierbaren inPuncto-Add-ons für SAP können sowohl E-Rechnungen mit verschiedenen XML-Formaten (X-Rechnung, ZUGFeRD 1.0 und 2.0 oder z.B. Finvoice, SIX Paynet oder PostFinance) als auch verschiedene PDF-Formate empfangen und verarbeitet werden. Dank der verschiedenen Eingangskanäle und der hohen Rechenleistung des inPuncto-Servers für den Posteingang lassen sich auch verschiedene Rechnungen parallel verarbeiten, was für eine noch größere Zeitersparnis sorgt. Mit den inPuncto-Lösungen sind außerdem verschiedene Archivierungsszenarien für eine revisionssichere Archivierung möglich.

Weitere Informationen:
https://www.inpuncto.com/

 

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