Aktuelles aus den Bereichen

26.03.2018 Interessante und spannende Ergebnisse liefert die aktuelle Umfrage von Neopost zum E-Rechnungs-Gesetz in deutschen Unternehmen.

Die Umfrage gibt Aufschluss darüber, inwieweit Unternehmen vom E-Rechnungs-Gesetz betroffen sind und wie sie dazu stehen. Das deutsche E-Rechnungs-Gesetz regelt die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen und tritt bereits dieses Jahr, am 27. November 2018 in Kraft. Zunächst gilt es für Bundesministerien und Verfassungsorgane, ab dem 27.11.2019 dann auch für alle weiteren deutschen Behörden. Das bedeutet: Ab dem jeweiligen Stichtag müssen die genannten Behörden E-Rechnungen annehmen. Lieferanten können ihre Rechnungen elektronisch stellen. Ein weiteres wichtiges Datum ist der 27.11.2020. Denn ab dann müssen alle Lieferanten, bis auf wenige Ausnahmen, ihre Rechnungen elektronisch stellen. Spätestens dann wird die E-Rechnung zur Pflicht, wenn nicht schon zuvor in öffentlichen Ausschreibungen eine entsprechende Rechnungseinlieferung gefordert wird. Konkret heißt das: Lieferanten müssen ihre Rechnungen in Deutschland dann über ein vorgesehenes Webportal elektronisch einbringen - in einem EU-konformen strukturierten Datenformat. Das E-Rechnungs-Gesetz nennt hierfür die "XRechnung". Das E-Rechnungs-Gesetz zeigt einmal mehr: Die Digitalisierung der Wirtschaft ist nicht aufzuhalten, und ein Kann wird schnell zum Muss. Umso wichtiger ist es, rechtlich wie technisch auf dem Laufenden zu sein und neue Anforderungen fristgerecht umzusetzen. Wie sieht es diesbezüglich bei deutschen Unternehmen aus? Was tut sich dort in Sachen E-Rechnungs-Gesetz? Und wie steht es mit dem elektronischen Dokumentenversand generell? Antworten liefert die aktuelle Onlineumfrage von Neopost, einem weltweit führenden Anbieter von digitalen Kommunikations- und Postbearbeitungslösungen. Die
Umfrage, an der 372 Unternehmen teilnahmen, wurde von November 2017 bis Januar 2018 als Onlinebefragung durchgeführt. Die Umfrage steht zum kostenlosen Download bereit.

 

Weitere Informationen:
www.neopost.de

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.