Ende März ist im Bundesrat das OZG-Änderungsgesetzes gescheitert, am 12. Juni 2024 haben sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss nun nach langem Ringen auf einen Kompromiss verständigt. Dies ermöglicht, die Zukunft des Onlinezugangsgesetzes für die deutsche Verwaltung wieder auf den Weg zu bringen.
Dazu erklärt Dr. Ralf Wintergerst, der Präsident des Digitalverbands Bitkom: „Das OZG-Änderungsgesetz muss jetzt so schnell wie möglich von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und umgesetzt werden. Wir dürfen bei der Verwaltungsdigitalisierung keine Zeit mehr verlieren. Bund, Länder und Kommunen tragen die Verantwortung dafür, die Funktionsfähigkeit des Staates zu erhalten, und dabei kommt einer bürgerfreundlichen digitalen Verwaltung eine herausragende Rolle zu. Das OZG bietet unter anderem die Chance, dass mit der BundID eine Basiskomponente für die digitale Verwaltung ausgebaut wird. Außerdem erleichtert es die Nutzung gemeinsamer IT-Standards in Ämtern und Behörden, wodurch das Tempo bei weiteren Digitalisierungsvorhaben beschleunigt werden kann.
Ein Gesetzt allein genügt nicht. Jetzt muss vor allem die Finanzierung der Maßnahmen über das laufende Jahr hinaus abgesichert werden. Die Verwaltungsdigitalisierung darf nicht zwischen den immer noch zu häufig widerstreitenden Interessen von Bund, Ländern und Kommunen zerrieben werden. Die Verwaltungsmodernisierung darf nicht an der Finanzierung scheitern. Ausgaben für eine digitale Verwaltung sind Zukunftsinvestitionen, die sich schnell amortisieren.“
News vom: 13.06.2024
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