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11.02.2019 Die TÜV Informationstechnik GmbH (TÜViT) hat drei Web-Identifizierungsverfahren der Verimi GmbH nach der europaweit geltenden eIDAS-Verordnung überprüft und bestätigt: Das in eIDAS beschriebene Sicherheitsniveau "substanziell" wird erfüllt.

Im Vorfeld hatte die Identitäts- und Vertrauensplattform Verimi beim Prüfdienstleister TÜVIT unterschiedliche Identifizierungsverfahren eingereicht, die für den Identitätsnachweis eingesetzt werden. Die seit 2017 EU-weit gültige eIDAS-Verordnung ermöglicht eine gegenseitige Anerkennung von elektronischen Identitäten, Signaturen und Siegeln in allen Ländern der Europäischen Union. Damit ist Verimi die erste privatwirtschaftliche Identitäts- und Vertrauensplattform in Deutschland, die nachweislich die eIDAS-konforme Identifizierung auf dem Sicherheitsniveau "substanziell" für natürliche Personen anbietet. Die Prüfung erfolgte auf Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1502, Abschnitt 2.1.2 "Identitätsnachweis und -überprüfung (natürliche Personen)". "Der Prüfung lagen umfangreiche Dokumentationen und Nachweise der Verimi GmbH und ihrer Identifizierungspartner zugrunde", erklärt Dr. Christoph Sutter, Leiter der Zertifizierungsstelle bei der TÜV Informationstechnik GmbH. "Die Herausforderung bestand darin, die Anforderungen des Geldwäschegesetzes zur Personenidentifizierung mit der eIDAS-Verordnung in Einklang zu bringen. Wir danken Verimi für die hervorragende Unterstützung bei der Prüfung und freuen uns, dass wir die Verfahren zur Personenidentifizierung als konform zur eIDAS-Verordnung bestätigen konnten." Dr. Dirk Woywod, Chief Technology Officer bei Verimi: "Mit dieser Bestätigung kommt Verimi dem Bedürfnis von Nutzern nach, einen Beleg für die Sicherheit unserer technischen Lösungen zu erhalten. Das schafft großes Vertrauen in unsere Plattform, auf das wir als Identitäts- und Authentifizierungsanbieter angewiesen sind."

Weitere Informationen:
www.verimi.com

 

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