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th 3 Biek Briefmarke 1b4a825.02.2019 Sehr geehrter Herr Bundesminister, Ihr Ministerium greift in ein nahezu abgeschlossenes Verwaltungsverfahren der Bundesnetzagentur zur Festlegung der zukünftigen Briefporti der Deutschen Post ein.

Per Verordnung soll überstürzt die Rechtsgrundlage für eine Behördenentscheidung geändert werden, weil das erwartete Ergebnis dem betroffenen Unternehmen nicht gefällt. Die Bundesnetzagentur als selbstständige Behörde, die gem. Art. 87 Abs. 3 S. 1 GG, gem. Art. 87 Abs. 3 S.1 GG, Art. 22 Postrichtlinie 97/67/EG unabhängig sein muss, hat das Verfahren im Jahr 2018 durchgeführt und die Entscheidung sollte zum 1. April 2019 in Kraft treten. Nun lanciert Ihr Ministerium, das sich in der Tradition von Ludwig Erhard sieht, eine kurzfristige Novelle der einschlägigen Verordnung, um der Deutschen Post höhere Gewinne aus dem Briefgeschäft zu ermöglichen. Das Wirtschaftsministerium ist hier sicher nicht der alleinige Treiber, Interessen der Bundesregierung an den Monopolrenditen gründen auf den weiter verbleibenden Bundesanteilen an der Post. Und immerhin muss die Regelung zwar nicht durch den Bundestag, bedarf aber dennoch der Zustimmung durch das Bundeskabinett. Nun ist es nicht so, dass die Bundesregierung sich spät zur Änderung einer veralteten Regelung entschließt. Erst vor nicht einmal vier Jahren war dieselbe Verordnung auf Drängen der Post geändert worden und hatte so eine Portoerhöhung um etwa 13 Prozent ermöglicht. Diesmal ist es der Deutschen Post über Monate anscheinend nicht gelungen, vollmundig angekündigte Preissteigerungen sachgerecht zu begründen - offensichtlich hat die Behörde ihren Auftrag mit Sorgfalt erfüllt. Weil nun die gleiche Rechtsgrundlage nicht erneut für eine ausreichende Gewinnsteigerung der Post genügt, soll sie wiederum geändert werden. Da die Portogenehmigung üblicherweise im dreijährigen Turnus erfolgt, dürfte also 2021 spätestens unter der nächsten Bundesregierung wieder ein Vorstoß der Deutschen Post erfolgen. Diese sehr direkte Einwirkung der Regierung auf ein Regulierungsverfahren ist jedenfalls ordnungspolitisch nicht zu begründen und mit dem europäischen Postrecht unvereinbar. Ferner ist es befremdlich, dass die Regierung einem Börsenkonzern zusätzliche Gewinne ermöglicht, die hauptsächlich von Haushalten sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen eingenommen werden, die keine Alternative zur Post haben und keine Rabatte erhalten. Die Deutsche Post argumentiert der Politik gegenüber, man habe schließlich besondere Lasten aufgrund der hohen Beschäftigungskosten und Investitionen in Elektrofahrzeuge zu tragen. Dies trifft selbstverständlich auch für andere Unternehmen derselben Branche zu. Die eigentliche Aufgabe der Regulierung, nämlich eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung zu erschwinglichen Preisen in einem Monopolmarkt zu gewährleisten, verliert immer mehr an Bedeutung. Vielmehr geht es darum einem Unternehmen, das sich lediglich zu rund 44 Prozent in deutschem Eigentum befindet, höhere Renditen zu ermöglichen. Fakt ist, dass die Deutsche Post Renditeprobleme mit ihrer Paketsparte hat. Es ist bedenklich, wenn diese unternehmerischen Probleme durch politische Unterstützung (über das Monopolgeschäft mit Briefen) kompensiert werden sollen. Diese Möglichkeiten hat kein anderes Unternehmen, das mit der Deutschen Post im Wettbewerb steht. Zudem ist fraglich, inwieweit zusätzliche Mittel überhaupt dem nationalen Geschäft der Deutschen Post zugutekommen. Die mehrheitlich ausländischen Anteilseigner der Post dürften sich ebenso für deren Rendite interessieren, wie Mittel in den Ausbau der inzwischen 26 europäischen Landesunternehmen fließen werden, die Deutsche Post/DHL inzwischen betreibt. Sehr geehrter Herr Bundesminister, wir bitten Sie dringend, ordnungspolitische Prinzipien in den Vordergrund zu stellen und die erneute Änderung der Postentgeltregulierungsverordnung zu stoppen. Zum Wohle der Bürger, des Mittelstandes und des Wettbewerbs.

Weitere Informationen:
www.biek.de

 

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