Eine sichere Postversorgung muss garantiert sein. Aus diesem Grund modernisiert die Bundesregierung das Postrecht. So stärkt sie die Grundversorgung, sorgt für mehr Nachhaltigkeit und verbessert die Arbeitsbedingungen. Der Bundestag hat die Postnovelle jetzt beschlossen. Somit wird das Postgesetz von 1997 über 25 Jahre nach seinem Inkrafttreten den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
„Mit unseren Reformvorschlägen sichern wir eine flächendeckende und erschwingliche Versorgung der Menschen mit Briefen und Paketen - in der Stadt und auf dem Land“, betonte Bundesminister Robert Habeck nach dem Beschluss des Gesetzentwurfes zum Postrecht im Bundeskabinett. So fördere man fairen Wettbewerb und sorge für gute Arbeitsbedingungen - „in einem Sektor, in dem jeden Tag hunderttausende tüchtige Menschen arbeiten.“
Der Bundestag hat die Gesetzesnovelle nun beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat abschließend zustimmen. Die Novelle soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Mit der Postnovelle wird das Gesetz von 1997 erneuert. Digitale Kommunikation ersetzt heute vielfach Briefpost. Dagegen haben Paketlieferungen durch Online-Handel zugenommen. Die Gesetzesnovelle soll die postalische Grundversorgung, den sogenannten Universaldienst, auch künftig an sechs Tagen in der Woche sicherstellen - ausreichend und stabil finanziert. Gleichzeitig sollen die Briefpreise erschwinglich und deutlich unter dem europäischen Durchschnitt gehalten werden. Beides ist angesichts sinkender Briefmengen eine Herausforderung. Aus diesem Grund werden künftig die Brieflaufzeiten angemessen verlängert - und gleichzeitig die Zuverlässigkeit der Zustellung erhöht.
Aktuell müssen Briefe in der Grundversorgung mit einer durchschnittlichen Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent am folgenden Werktag beim Empfänger ankommen und zu 95 Prozent am zweiten Werktag. Künftig müssen Standardbriefsendungen zu 95 Prozent am dritten Werktag und zu 99 Prozent am vierten Werktag den Empfänger erreichen. Die 95-prozentige Zustellung verschiebt sich also um einen Tag, dafür ist am vierten Tag die Zustellung nach Angaben der Bundesregierung quasi sicher.
Zudem soll der Wettbewerb insbesondere im Onlinehandel bei kleinformatigen Warensendungen gestärkt werden. Dies hatte auch die Monopolkommission gefordert. Deshalb soll nun Wettbewerbern der Deutschen Post besserer Zugang zu diesem wachsenden Markt ermöglicht werden.
Dieser Wettbewerb muss aber fair sein. Gute Arbeitsbedingungen sind vor allem in der Paketbranche unverzichtbar. So sollen künftig Pakete ab 20 kg Gewicht nur noch von zwei Zustellenden gemeinsam oder mit technischer Unterstützung ausgetragen werden.
Daher soll zukünftig der Marktzugang daran gekoppelt werden, dass die Regelungen zu den Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Die Regierungsfraktionen im Bundestag wollen darüber hinaus die Paketdienstleister per Verordnung auch zur stärkeren Kontrolle ihrer Subunternehmensketten verpflichten.
Wer sich nicht an die Spielregeln hält, verliert den Zugang. Gegen Verstöße kann so wirksam vorgegangen werden, auch durch die Einrichtung einer Beschwerdestelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Bundesnetzagentur.
Außerdem rückt das neue Postgesetz die Nachhaltigkeit stärker in den Fokus. So sollen Nutzerinnen und Nutzern beispielsweise durch ein Umweltzeichen nachvollziehen können, wie hoch die Treibhausgasbelastung durch die jeweilige Paketbeförderung sind. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, sich für einen Anbieter zu entscheiden, der bei der Paketbeförderung vergleichsweise geringere Treibhausgase emittiert.
News vom: 13.06.2024
Foto: Tima Miroshnichenko/Pexels