Nachdem der Bundesverband eMobilität e. V. (BEM) Anfang Mai 2025 einen Insolvenzantrag gestellt hatte, ordnete das Amtsgericht Charlottenburg mit Beschluss vom 22. Mai 2025 ein vorläufiges Insolvenzverfahren an. Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus von der Kanzlei VOIGT-SALUS. wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der seit über 16 Jahren bestehende Interessenverband setzt sich für die Förderung der E-Mobilität ein und vertritt in diesem Rahmen aktuell noch rund 250 Mitglieder - Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Vereine, Verbände und Einzelpersonen.
Die Krise des Vereins ist das Ergebnis eines Bündels an Ursachen: Auf der externen Seite haben die trübe gesamtwirtschaftliche Lage und die Schwierigkeiten für Unternehmen der E-Mobilität den Verband zunehmend belastet. Hinzu kamen interne Spannungen, die zu Irritationen bei der Mitgliederschaft geführt haben. Dies hatte wiederum Austritte, Kündigungen, Lagerbildungen und Probleme bei Beitragszahlungen zur Folge. „Wir bedauern die Einleitung des Insolvenzverfahrens, denn es markiert einen tiefgreifenden Einschnitt in der Geschichte unseres Verbands. Rechtlich gesehen war es aber ein unvermeidbarer Schritt“, heißt es aus dem Vorstand.
Die Finanzplanung des Verbands wies zuletzt eine bilanzielle Überschuldung mit negativer Fortführungsprognose aus. Dementsprechend sah sich der Vorstand folgerichtig in der Pflicht, einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung zu stellen.
Der Bundesverband eMobilität (BEM) ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, Institutionen, Wissenschaftlern und Anwendern aus dem Bereich der Elektromobilität, die sich dafür einsetzen, die Mobilität in Deutschland auf Basis erneuerbarer Energien auf Elektromobilität umzustellen.
Zu den Aufgaben des BEM gehört die aktive Vernetzung von Wirtschaftsakteuren für die Entwicklung nachhaltiger und intermodaler Mobilitätslösungen, die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der eMobilität und die Durchsetzung von mehr Chancengleichheit bei der Umstellung auf emissionsarme Antriebskonzepte.
News vom: 27.05.2025
Logo: Bundesverband eMobilität e.V.